Imker im Waldecker Land


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Landesverband Hessischer Imker:  Durch Aufruf dieses Links können Sie Formblätter und Vorschriften aufrufen:

Internet:   https://hessische-imker.de/page/download/


Bestimmte Behandlungsmittel müßen im Bestandbuch als Nachweis  eingetragen werden.

Es sollten zur Kontrolle auch nicht Eintragungspflichtige Behandlungsmittel(z.B. Ameisensäure) nachgewiesen werden. Im Säuchenfall notwendig.

Bestandsbuch: Bestandsbuch_1.pdf