Downloads
Landesverband Hessischer Imker: Durch Aufruf dieses Links können Sie Formblätter und Vorschriften aufrufen:
Internet: https://hessische-imker.de/page/download/
Bestimmte Behandlungsmittel müßen im Bestandbuch als Nachweis eingetragen werden.
Es sollten zur Kontrolle auch nicht Eintragungspflichtige Behandlungsmittel(z.B. Ameisensäure) nachgewiesen werden. Im Säuchenfall notwendig.
Bestandsbuch: Bestandsbuch_1.pdf